LSG Berlin-Brandenburg, vom 15.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 34 AS 24/15
SG Berlin, vom 28.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 99 AS 361/14
NichtzulassungsbeschwerdeGrundsatzrügeFormulierung einer bestimmten abstrakten RechtsfrageKlärungsbedürftige und klärungsfähige RechtsfrageWeiterentwicklung des Rechts
BSG, Beschluss vom 23.04.2018 - Aktenzeichen B 14 AS 381/17 B
DRsp Nr. 2018/7024
NichtzulassungsbeschwerdeGrundsatzrügeFormulierung einer bestimmten abstrakten RechtsfrageKlärungsbedürftige und klärungsfähige RechtsfrageWeiterentwicklung des Rechts
1. Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird.2. Die abstrakte Rechtsfrage ist klar zu formulieren, um an ihr die weiteren Voraussetzungen für die Revisionszulassung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1SGG prüfen zu können.3. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Revisionsentscheidung die Rechtseinheit in ihrem Bestand erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird.4. Daher ist aufzuzeigen, ob und inwieweit zu der aufgeworfenen Frage bereits Rechtsgrundsätze herausgearbeitet sind und in welchem Rahmen noch eine weitere Ausgestaltung, Erweiterung oder Änderung derselben durch das Revisionsgericht zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erforderlich erscheint.
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