Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 7. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I. Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts (
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