Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsbescheid des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Februar 2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 20 000 Euro festgesetzt.
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