Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. M , beizuordnen, wird abgelehnt.
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