Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Februar 2024 - L 8 SO 213/23 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung des Klägers vom 16.10.2023 gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts (
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