Im Betrieb der Rechtsbeschwerdeführerin fand am 07. April 1953 eine Betriebsratswahl statt. Der Angestellte B., der dem Betrieb der Rechtsbeschwerdeführerin seit den 16. August 1952, also zur Zeit der Wahl noch kein Jahr, angehörte, wurde als Betriebsobmann (Ein-Mann-Betriebsrat) gewählt. Das Wahlergebnis wurde am 08. April 1953 bekannt gemacht. Einen Tag später stellte sich B. bei der Rechtsbeschwerdeführerin als Betriebsobmann vor.
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