SG Gießen, vom 09.05.1963 - Vorinstanzaktenzeichen S 7/V 725/62
Nichtigkeit des § 45 Abs. 1 HS 2 BversG
BVerfG, Beschluß vom 24.07.1963 - Aktenzeichen 1 BvL 10/63
DRsp Nr. 1996/7618
Nichtigkeit des § 45 Abs. 1 HS 2 BversG
»1. Die erschwerenden Voraussetzungen der Witwenrente in § 43 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung des Artikels I des Ersten Neuordnungsgesetzes vom 27. Juni 1960 (überwiegende Unterhaltsleistung der verstorbenen Ehefrau, weil Arbeitskraft und Einkünfte des Mannes nicht ausreichten) sind mit Art. 3 Abs. 2 und 3GG vereinbar.2. Die entsprechenden Erschwerungen der Waisenrente in § 45 Abs. 1 Halbsatz 2 desselben Gesetzes allein für die Kinder verheirateter Frauen, die an den Folgen einer Kriegsschädigung gestorben sind, sind mit Art. 3 Abs. 2 und 3 und mit Art. 6 Abs. 1GG unvereinbar.«