1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 21. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Monat Juli 2021.
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