Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. April 2022 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 14 935,80 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist ein Schiedsspruch, mit dem die Schiedsstelle einen Antrag auf Festsetzung der gesondert berechenbaren Investitionskosten für Pflegeplätze in einer Einrichtung der Klägerin wegen fehlender Zuständigkeit nicht in der Sache beschieden hat.
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