Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung in einem Auswahlverfahren über die Stelle in einem Jobcenter.
Die Beschwerdeführerin trat 2007 in den Dienst der Bundesagentur für Arbeit, die sie im Jobcenter als Teamleiterin einsetzte. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, die von der Bundesagentur für Arbeit und der Stadtgemeinde Bremen als kommunaler Trägerin gebildet wird. Nach der Gründungsvereinbarung übertragen die beiden Trägerinnen dem Jobcenter in möglichst gleichem Umfang Planstellen zur Bewirtschaftung. Der Stellenplan für das Jahr 2012 weist die Stelle "Bereichsleiter/-in Recht" der Stadtgemeinde als Trägerin zu. In der Vergangenheit tauschten die Stadtgemeinde und die Bundesagentur für Arbeit in Einzelfällen Stellen oder überließen diese der jeweils anderen Trägerin zur Besetzung.
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