Die Berufungen sowohl der Klägerin als auch der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung.
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