Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von (...) wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass Personen, die infolge voller Erwerbsminderung keine Leistungen nach dem SGB II beanspruchen können, von einem Anspruch auf den Kinderzuschlag ausgenommen sind.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach §
a) Die Verfassungsbeschwerde genügt den sich aus §
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