Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.11.2013 -
Der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers vom 25.07.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Festsetzungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.497,02 € festgesetzt.
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