Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 28. September 2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Neufassung der Unfallfolgen und die Entziehung einer vorläufig gewährten Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 v. H. zum 1. Juni 2013 wegen wesentlicher Besserung der Unfallfolgen.
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