1. Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 01.06.2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 23.05.2022, Aktenzeichen:
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
3. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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