SG Köln, vom 30.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 36 R 865/15
Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigung von Honorarärzten und HonorarheilpraktikernAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den NachforderungsbescheidAbgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen TätigkeitBeschränkung der Weisungsfreiheit auf den ärztlichen AufgabenbereichIndizien für eine Eingebundenheit der Betroffenen in die organisatorische, personelle und sächliche Infrastruktur der Klinik
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2016 - Aktenzeichen L 8 R 744/15 B ER
DRsp Nr. 2016/9311
Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigung von Honorarärzten und HonorarheilpraktikernAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den NachforderungsbescheidAbgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen TätigkeitBeschränkung der Weisungsfreiheit auf den ärztlichen AufgabenbereichIndizien für eine Eingebundenheit der Betroffenen in die organisatorische, personelle und sächliche Infrastruktur der Klinik
1. Eine eigenständige Entscheidungs- und Gestaltungsbefugnis bei der konkreten Ausgestaltung einer Tätigkeit führt regelmäßig nicht zur Selbständigkeit im Sinne einer unternehmerischen Tätigkeit. Vielmehr ist es gerade auch für eine abhängige Beschäftigung typisch, dass der Grad der Eigenständigkeit der Ausführung mit dem Grad der Qualifikation des Mitarbeiters und seiner Verantwortung für den Erfolg des Gesamtunternehmens wächst.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.