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Streitig ist die Aufteilung einer Rentennachzahlung.
Der Kläger, von dessen Rentenkonto bei der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im Wege des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften zugunsten seiner geschiedenen Ehefrau (Beigeladene) übertragen worden waren, beantragte im Mai 1984 die Gewährung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente unter Auszahlung der ungekürzten Rente gemäß §
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