Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgericht Ulm vom 1.12.2016 (
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die (Fort-)Gewährung von Fahrtkostenerstattungen.
Die Beklagte ist die regionale Gliederung der Gewerkschaft X. für den Bezirk Südwürttemberg. Die Beklagte sowie die weiteren regionalen Gliederungen der X. und deren Landesverband führen einen Gemeinschaftsbetrieb, für den ein Betriebsrat gebildet ist.
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