Nachweis einer Berufskrankheit bei verweigerter Obduktion, Amtsermittlungspflicht des Unfallversicherungsträgers
SG Frankfurt/M., Urteil vom 26.06.2007 - Aktenzeichen S 8 U 4640/03
DRsp Nr. 2007/20730
Nachweis einer Berufskrankheit bei verweigerter Obduktion, Amtsermittlungspflicht des Unfallversicherungsträgers
Es steht nicht in der Amtsermittlungspflicht des Unfallversicherungsträgers, die Hinterbliebenen eines asbestexponierten Versicherten über die unfallrechtlichen Folgen der Ablehnung einer Obduktion aufzuklären und zu einer Einwilligung zu bewegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]