SG Frankfurt/M. - Urteil vom 26.06.2007
S 8 U 4640/03
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 4104; SGB X § 105 Abs. 1 ;

Nachweis einer Berufskrankheit bei verweigerter Obduktion, Amtsermittlungspflicht des Unfallversicherungsträgers

SG Frankfurt/M., Urteil vom 26.06.2007 - Aktenzeichen S 8 U 4640/03

DRsp Nr. 2007/20730

Nachweis einer Berufskrankheit bei verweigerter Obduktion, Amtsermittlungspflicht des Unfallversicherungsträgers

Es steht nicht in der Amtsermittlungspflicht des Unfallversicherungsträgers, die Hinterbliebenen eines asbestexponierten Versicherten über die unfallrechtlichen Folgen der Ablehnung einer Obduktion aufzuklären und zu einer Einwilligung zu bewegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 4104; SGB X § 105 Abs. 1 ;