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Die im Jahre 1915 geborene Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse kranken- und bei der beigeladenen Pflegekasse (Beigeladene zu 1) pflegeversichert. Sie leidet an einem demenziellen Abbauprozess mit Nahrungsverweigerung, wird im Pflegeheim der Beigeladenen zu 2) vollstationär gepflegt und erhält von der Beigeladenen zu 1) Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.
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