Nachweis der Hilfebedürftigkeit beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge
SG Reutlingen, Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen S 2 AS 1073/06
DRsp Nr. 2007/3206
Nachweis der Hilfebedürftigkeit beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge
Auch wenn kein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht, kann zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge von Antragsteller bzw. Leistungsbezieher ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht verlangt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]