Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2013 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.223,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 114,53 EUR seit dem 01.12.2011,
aus weiteren 240,51 EUR seit dem 01.01.2012,
2. II. III.
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