Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. April 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.190,88 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Dezember 2014 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Der Kläger trägt 3/10, die Beklagte trägt 7/10 der erstinstanzlichen Kosten. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.
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