Das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 20. November 2007 wird geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im Berufungsverfahren noch die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Erstattung bereits erbrachter Leistungen streitig.
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