Das Arbeitsgericht hat zu Recht die nachträgliche Klagezulassung nicht gewährt, da den Prozessbevollmächtigten der Klägerin Verschulden an der Versäumung der Klagefrist trifft.
I. Ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass ebenso wie allgemeine Weisungen auch eine Einzelweisung zur Fristnotierung befolgt wird (BGH NJW 1998, 2076; NJW 1999, 2020). Erteilt ein Rechtsanwalt Einzelweisungen hinsichtlich von Fristen, so ist zwar der schriftlichen Fristverfügung grundsätzlich der Vorzug vor der mündlichen zu geben, dennoch ist auch eine mündliche Übermittlung grundsätzlich zulässig (Bundesverwaltungsgericht 30.07.1997 NJW 1997,
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