Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 10. November 2021 wird verworfen.
I.
In der Hauptsache wendet sich der inzwischen im Altersrentenbezug befindliche Kläger gegen eine nachträgliche Heranziehung zu Beiträgen bzw. Beitragsanteilen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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