I.
Zusammen mit der Klageschrift vom 24.06.2004 reichte der Kläger am 24.06.2004 die PKH-Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 24.06.2004 bei dem Arbeitsgericht ein und beantragte,
ihm unter Rechtsanwaltsbeiordnung die Prozesskostenhilfe zu gewähren.
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