Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 3. Mai 2010 -
Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben die Kosten des gesamten Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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