LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.08.2007
4 Sa 228/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; Beurteilungsrichtlinie (Zollveraltung) Ziff. 32 Abs. 2; Dienstvereinbarung (Beurteilung der Angestellten in der Zollverwaltung) § 1 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1625/06

Nachholung der Regelbeurteilung einer Angestellten der Zollverwaltung bei Nichteinhalten der Bekanntmachungsfrist

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 228/07

DRsp Nr. 2008/9777

Nachholung der Regelbeurteilung einer Angestellten der Zollverwaltung bei Nichteinhalten der Bekanntmachungsfrist

1. Die Nichteinhalten der Bekanntmachungsfrist (Ziff. 32 Abs. 2 der Beurteilungsrichtlinien) führt nicht dazu, die Arbeitgeberin zu verurteilen, die dienstliche Beurteilung aus der Personalakte der Arbeitnehmerin zu entfernen; Erlasse und Verwaltungsvorschriften haben regelmäßig nur verwaltungsinterne Bedeutung ohne normativen Charakter, so dass sie nicht geeignet sind, Ansprüche der Arbeitnehmerin zu begründen.2. Da die Beurteilungsrichtlinien nach § 1 Abs. 4 der Dienstvereinbarung zur Beurteilung der Angestellten in der Zollverwaltung ihre rein interne Wirkung verloren haben und durch die Einbeziehung in die Dienstvereinbarung auch einen Anspruch der Arbeitnehmerin abgeben, führt dies zu der Annahme, dass das Beurteilungsverfahren nicht regelgerecht abgewickelt worden ist.3. Ist der Hauptanspruch der Arbeitnehmerin, die ersatzlose Entfernung der Beurteilung, nicht begründet, liegt jedoch ein Fehler im Beurteilungsverfahren vor, ist die Arbeitgeberin verpflichtet, das vorgegebene förmliche Verfahren nachzuholen und eine neue Regelbeurteilung zu erstellen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; Beurteilungsrichtlinie (Zollveraltung) Ziff. 32 Abs. 2; Dienstvereinbarung (Beurteilung der Angestellten in der Zollverwaltung) § 1 Abs. 4 ;

Tatbestand: