Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 24. März 2015 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Kostenbeamtin in einem Verfahren nach § 197 a (), mit der nach einem Beschluss über eine Erinnerung gegen eine erste Gerichtskostenfeststellung im selben Verfahren eine Nachforderung geltend gemacht worden ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|