Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 4. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung gegenüber der Klägerin für den geldwerten Vorteil einer privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges durch den Beigeladenen zu 1) vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2007.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|