Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. November 2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der der Klägerin nach einem Umzug zu gewäh-renden Kosten der Unterkunft.
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