Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10. Februar 2017 (
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe im vollen Umfang zu den im Übrigen unveränderten Bedingungen des Bewilligungsbeschlusses des Arbeitsgerichts bewilligt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zulassen.
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