LAG Hamm, vom 28.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1214/00
ArbG Arnsberg - 18.5.2000 - 2 (3) Ca 1265/99,
Mutterschutz; Entgeltfortzahlung Krankheit - Ärztliches Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn; Beschäftigungsverbot; Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; psychische Belastungen am Arbeitsplatz; Verschlechterung der Gesundheit bei Fortdauer der Beschäftigung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Erschütterung des Beweiswerts; Erläuterung des Beschäftigungsverbots; Zeugenvernehmung des Arztes; Beweiswürdigung; Feststellung der Krankheit; Wiederholung der Zeugenvernehmung
BAG, Urteil vom 09.10.2002 - Aktenzeichen 5 AZR 443/01
DRsp Nr. 2003/418
Mutterschutz; Entgeltfortzahlung Krankheit - Ärztliches Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn; Beschäftigungsverbot; Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; psychische Belastungen am Arbeitsplatz; Verschlechterung der Gesundheit bei Fortdauer der Beschäftigung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Erschütterung des Beweiswerts; Erläuterung des Beschäftigungsverbots; Zeugenvernehmung des Arztes; Beweiswürdigung; Feststellung der Krankheit; Wiederholung der Zeugenvernehmung
Orientierungssätze:1. Der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1MuSchG mit den Wirkungen der §§ 21, 24MuSchG unabhängig von einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin aussprechen.2. Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG besteht nur, wenn allein das Beschäftigungsverbot dazu führt, daß die Schwangere mit der Arbeit aussetzt. Ist die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig krank, begründet das deswegen ausgesprochene Beschäftigungsverbot keine Vergütungspflicht nach § 11MuSchG. Dasselbe gilt, wenn eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unabhängig von der Gefährdung von Mutter und Kind vorliegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.