SG Stuttgart, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 9156/06
Modalitäten und Preise von Krankenfahrten, Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Ausschreibungen der Krankenkasse, missbräuchliches Verhalten
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - Aktenzeichen L 5 KR 518/07 ER-B - Aktenzeichen L 5 KR 518/07
DRsp Nr. 2007/19944
Modalitäten und Preise von Krankenfahrten, Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Ausschreibungen der Krankenkasse, missbräuchliches Verhalten
1. Nach § 133SGB V ist eine direkte Abrechnung zwischen Krankenkassen und Personenbeförderungsunternehmen nur nach zuvor entsprechend getroffenen Preisvereinbarungen möglich.2. Die Vergabevorschriften der §§ 97ff GWB finden bei der Internet-Ausschreibung einer Krankenkasse zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters für Kranken- Sammelfahrten keine Anwendung.3. Nicht missbräuchlich nach § 19 Abs. 1GWB ist ein den Krankenkassen nach dem SGB V vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Verhalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]