1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23.05.2017 -
Der Antrag des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten besteht Streit, ob bei einer Stufenvorweggewährung oder der Gewährung einer erhöhten Endstufe nach §
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