Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. August 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Im Streit steht die Frage nach Mitwirkungspflichten nach dem Ende eines Bewilligungszeitraums für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).
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