VG Saarland, vom 12.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1/02
Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen Postbeamten - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikt - endgültiger Vertrauensverlust aufgrund umfassender Würdigung des Persönlichkeitsbildes
BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen 2 C 12.04
DRsp Nr. 2006/2087
Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen Postbeamten - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikt - endgültiger Vertrauensverlust aufgrund umfassender Würdigung des Persönlichkeitsbildes
»1. Die Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats) bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten bezieht sich nur auf die disziplinarbehördliche Abschlussentscheidung, ob Disziplinarklage erhoben werden soll, nicht auf den im Falle der Klageerhebung vorgesehenen Klageantrag. 2. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis setzt - neben der Schwere des Dienstvergehens - auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus, um einen endgültigen Vertrauensverlust feststellen zu können.«