Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 18.06.2013, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten vor dem Hintergrund der Beendigung des Steinkohlenbergbaus um die Rechtswirksamkeit einer Versetzung des Klägers.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|