LAG Köln - Urteil vom 15.05.2014
6 Sa 60/14
Normen:
Änderungs- und Ergänzungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpit-Personal der D L AG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 7323/12

Mittelbare AltersdiskriminierungTariflichen Übergangsversorgungsregelungen und AGGEinschätzungsprärogative der Tarifparteien

LAG Köln, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 60/14

DRsp Nr. 2014/10658

Mittelbare Altersdiskriminierung Tariflichen Übergangsversorgungsregelungen und AGG Einschätzungsprärogative der Tarifparteien

Bei der Festlegung von Stichtagen für die Anwendbarkeit von tariflichen Übergangsversorgungsregelungen steht den Tarifparteien im Rahmen der Tarifautonomie eine sog. Einschätzungsprärogative zu, die auch im Anwendungsbereich des AGG zu berücksichtigen ist (hier: mittelbare Altersdiskriminierung verneint).

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.10.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln- 13 Ca 7323/12 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Änderungs- und Ergänzungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpit-Personal der D L AG;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche auf Übergangsversorgung einschließlich der Leistungen bei Fluguntauglichkeit (Loss of Licence) nach dem Änderungs- und Ergänzungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpit-Personal der D L AG vom 15./16.05.2000 zustehen.

1. 2.