Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob der Personalrat vom Dienststellenleiter im Rahmen der ersten Phase des betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) monatlich die Mitteilung der Namen und Organisationseinheiten der betroffenen Beschäftigten verlangen kann.
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