Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche aus einem ab 1.4.2002 gültigen Lohnabkommen zustehen.
Der Kläger ist seit 1.10.1978 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten, einem Unternehmen der Druckindustrie mit etwa 180 Arbeitnehmern, beschäftigt.
Die Beklagte war seit 1959 ordentliches Mitglied im Verband Druck und Medien Bayern e.V. (vdmb). Die Satzung dieses Verbandes enthält u.a. folgende Regelungen:
"§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder des vdmb mit Tarifbindung sowie ordentliche Mitglieder des vdmb ohne Tarifbindung können nur natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen werden, die Inhaber eines Betriebes der Druckindustrie und Medienbranche mit einer Niederlassung im Gebiet des Freistaates Bayern sind.
Der Verbandsbeitritt als ordentliches Mitglied erfolgt grundsätzlich als Mitgliedschaft mit Tarifbindung.
...
§ 5 Wechsel der Mitgliedschaftsformen
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|