Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.04.2016-
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz nur noch darüber, ob bei einer konzernweiten Mitarbeiterbefragung der Inhalt der einzelnen Fragen dem Mitbestimmungsrecht aus §
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