Die Anträge werden zurückgewiesen.
A.
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats beim Betreiben einer Smartphone-App durch die Antragsgegnerin.
Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit ein Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen. Das Unternehmen besteht aus 10 Betrieben, in denen ca. 1.100 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Antragsteller ist der für das Unternehmen zuständige Gesamtbetriebsrat. Insgesamt entsenden acht Betriebsratsgremien ihre Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat; der Sitz des Unternehmens befindet sich in N.
Die Unternehmensgruppe K stellt über die gängigen App-Stores eine kostenfreie Applikation mit dem Namen "K - Angebote und mehr" zum Download und zur Nutzung bereit.
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