Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.03.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen im Konzern der D P D Group und erbringt Express- und Kurierdienstleistungen. Dazu unterhält sie operative Standorte im gesamten Bundesgebiet mit insgesamt weit mehr als 20 Arbeitnehmern. Gemäß § 2 eines zwischen der Arbeitgeberin und ver.di am 21.12.2004 abgeschlossenen und in der Fassung vom 06.12.2007 zum 01.01.2008 in Kraft getretenen "Tarifvertrages gemäß §
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