Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Bundespersonalvertretungsrecht - vom 12. Juni 2013 wird abgeändert. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen - vom 21. Mai 2012 wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen: Es wird festgestellt, dass dem Antragsteller gemäß §
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