Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die in der mündlichen Anhörung vom 5. April 2022 gestellten Hilfsanträge werden abgelehnt.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller, der Gesamtpersonalrat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: BAMF), begehrt u.a. die Feststellung, dass der Beteiligte, der Präsident des BAMF, ihn bei der Einführung und IT-Implementierung der Reisewegbefragung von Asylbewerbern hätte mitbestimmen lassen müssen.
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