A. Der Arbeitgeber betreibt einen privaten regionalen Rundfunk für den nordwestdeutschen Bereich mit einer Zentrale in I und sechs Regionalstudios in Hannover, Lüneburg/Hamburg, Bremen/Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Braunschweig. In der Zentrale und den Regionalstudios sind zusammen rund 160 Arbeitnehmer beschäftigt, die einen Betriebsrat gewählt haben, den Antragsteller im vorliegenden Verfahren.
Bis zum 1. Februar 1990 hatten die Regionalstudios eigene Sendezeiten in der Zeit von 13.30 Uhr bis 13.36 Uhr und von 18.03 Uhr bis 18.17 Uhr. Die hier beschäftigten Arbeitnehmer arbeiteten daher in einer Schicht, die einschließlich einer einstündigen Pause von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr dauerte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|