Die Beschwerde der A gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. August 2011 - 19 BV 861/10 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über die Befugnis der Arbeitgeberin, ohne personalvertretungsrechtliche Beteiligung der A eine Entscheidung über die Änderung der Anzahl und der zeitlichen Lage der in Dienstplänen festgelegten "dienstfreien Ortstage" zu treffen.
Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Gesamtvertretung) ist die auf der Grundlage des Tarifvertrages Personalvertretung Bordpersonal (TVPV) aus den Gruppenvertretungen gebildet Gesamtvertretung, welche die Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen repräsentiert. Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist eine Luftverkehrsgesellschaft, die mehrere tausend Arbeitnehmer/innen beschäftigt.
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