LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.06.2012
5 TaBV 173/11
Normen:
TVPV § 77;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 04.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 BV 861/10

Mitbestimmung; dienstfreie Ortstage

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.06.2012 - Aktenzeichen 5 TaBV 173/11

DRsp Nr. 2013/265

Mitbestimmung; dienstfreie Ortstage

Die Änderung der Tage sowie der Anzahl der in einem Dienstplan vorgesehenen dienstfreien Ortstage sind nach dem TVPV nicht mitbestimmungspflichtig.

Die Beschwerde der A gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. August 2011 - 19 BV 861/10 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVPV § 77;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten über die Befugnis der Arbeitgeberin, ohne personalvertretungsrechtliche Beteiligung der A eine Entscheidung über die Änderung der Anzahl und der zeitlichen Lage der in Dienstplänen festgelegten "dienstfreien Ortstage" zu treffen.

Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Gesamtvertretung) ist die auf der Grundlage des Tarifvertrages Personalvertretung Bordpersonal (TVPV) aus den Gruppenvertretungen gebildet Gesamtvertretung, welche die Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen repräsentiert. Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist eine Luftverkehrsgesellschaft, die mehrere tausend Arbeitnehmer/innen beschäftigt.