Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - Fachsenat für Personalvertretungssachen - vom 31. Mai 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der von der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung betroffene Bedienstete in die Beteiligung des Personalrats eingewilligt hat.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Anordnung gegenüber Bediensteten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt.
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